Plus Ex-Flüchtlingsunterkunft

Schwetzinger Racketclub-Betreiber bekommt keinen Schadenersatz

Unterbringung von Geflüchteten: Das Landgericht wies die Klage des Schwetzingers ab. Er hatte vom Rhein-Neckar-Kreis bereits 800.000 Euro erhalten.

10.06.2021 UPDATE: 11.06.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Racketclub-Chef Matthias Vogel zeigt der RNN im Februar 2020 einen der vielen Schäden in der mehr als 1200 Quadratmeter großen Tennishalle. Foto: Archiv/Lenhardt

Von Alexander Albrecht

Mannheim/Schwetzingen. In der Auseinandersetzung um die Aufnahme von Geflüchteten im Schwetzinger Mavo-Racketclub und deren Folgen hat der Rhein-Neckar-Kreis zwei juristische Erfolge gegen den Betreiber Matthias Vogel erzielt. Eine Zivilkammer des Mannheimer Landgerichts lehnte dessen Klage auf Schadenersatz aufgrund der während des Nutzungszeitraums

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