Mannheim. (pol/mare) Zwei langjährige Dorgenhändler haben ausgedealt: Ein 32-Jähriger und ein 53-jähriger Mann wanderten auf Antrag der Mannheimer Staatsanwaltschaft hinter Gitter. Das teilen die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Mannheim in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Den Beschuldigten wird demnach vorgeworfen, sich im Jahr 2014 dazu entschlossen zu haben, im Raum Mannheim einen schwunghaften Handel mit insbesondere Marihuana und Amphetamin zu betreiben. Durch den Weiterverkauf der Betäubungsmittel, auch in großen Mengen, wollten sie sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer verschaffen. Hierdurch sollte der Eigenkonsum und der Lebensunterhalt bestritten werden.
Während der 53-Jährige aus seiner Wohnung in Mannheim-Neckarstadt die Betäubungsmittel an einen umfangreichen Kreis an Abnehmer veräußerte, bunkerte der 32-Jährige die Betäubungsmittel in seiner Wohnung oder Drittwohnungen, die sich ebenfalls in Mannheim befanden.
Umfangreiche Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift, des Polizeipräsidiums Mannheim ergaben folgenden Erkenntnisse: Im Zeitraum Mitte 2014 bis Anfang 2015 lagerte der 53-Jährige in drei Fällen jeweils mindestens eine halbes Kilogramm Marihuana in anderen Wohnungen zwischen und ließ dieses portionsweise von dem 32-Jährigen abholen, um dieses gewinnbringend zu veräußern.
Anfang 2015 verkaufte der 53-Jährige 100 Gramm Amphetamin, welches teilweise vom Abnehmer selbst konsumiert und teilweise weiterverkauft wurde. Anfang Februar 2017 verkauften die Beschuldigten ein weiteres Kilogramm Marihuana gewinnbringend.
Im Zeitraum Juni 2017 bis Dezember 2017 erwarb der 53-Jährige in mindestens vier Fällen und zuletzt am 8. Februar 2018 jeweils ein Kilogramm Marihuana, was für den gemeinschaftlichen Betäubungsmittelhandel mit seinem 32-jährigen Kompagnon gedacht war. In diesem Zeitraum wurde fast wöchentlich zwischen 50 und 100 Gramm Marihuana an einen weiteren Abnehmer veräußert.
Am 19. Februar wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim mehrere beim Amtsgericht Mannheim erwirkte Wohnungsdurchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Bei diesen Maßnahmen waren unter anderem Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz involviert. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden so 900 Gramm Marihuana beschlagnahmt.
Die beiden Deutschen wurden am 20. Februar auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen das Duo Haftbefehle wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. Die Beschuldigten wurden danach in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an.