Plus Heidelberg

Nur zwei Ärztinnen bieten Schwangerschaftsabbrüche aus sozialen Gründen an

Paragraf 218 wird 150 Jahre alt - Wenig Beistand in der Not

14.05.2021 UPDATE: 16.05.2021 19:01 Uhr 5 Minuten, 17 Sekunden
Nicht nur in Heidelberg wird das Angebot dünner: Ein Teilnehmer einer Demonstration in Hamburg hält im Januar 2019 ein Schild mit der Aufschrift „150 Kilometer zum nächsten Schwangerschaftsabbruch?“ hoch. Paragraph 219a regelt das Werbeverbot für den Abbruch. Foto: dpa

Von Julia Lauer

Heidelberg. Mal liegt es an der nicht abgeschlossenen Ausbildung, dass Frauen das Kind, das in ihrem Körper heranwächst, nicht austragen wollen. Mal ist es eine instabile Partnerschaft, weshalb sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Wiederum andere haben bereits Kinder und betrachten ihre Familienplanung als längst abgeschlossen.

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.