Mit geschmiertem Butterbrot dürfen auch Kneipen und Bars öffnen
Stadt ermöglicht auch reinen Schankwirtschaften unkompliziert einen schnellen Start - Einfache Speisen anzubieten reicht aus
Heidelberg. (ani) Essen gehen, einen Aperitif trinken – ob drinnen oder draußen: Seit dem 18. Mai ist das in Baden-Württemberg nach der langen Corona-Zwangspause unter Hygiene-Auflagen wieder möglich. Ausgenommen von der Regelung sind bislang allerdings noch Kneipen und Bars, die keine Speisen verkaufen – im Fachjargon Schankwirtschaften genannt. Noch vor Pfingsten ist auch das überholt:
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