Plus Heidelberg

Mit geschmiertem Butterbrot dürfen auch Kneipen und Bars öffnen

Stadt ermöglicht auch reinen Schankwirtschaften unkompliziert einen schnellen Start - Einfache Speisen anzubieten reicht aus

27.05.2020 UPDATE: 28.05.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Links das geschlossene Jinx, das nur eine Konzession als Schankwirtschaft hat. Rechts das Weinloch, das als Speise- und Schankwirtschaft bereits am 18. Mai öffnen durfte. Reinen Schankwirtschaften soll jetzt das Anbieten von Butterbroten reichen, um öffnen zu dürfen. Foto: Rothe

Heidelberg. (ani) Essen gehen, einen Aperitif trinken – ob drinnen oder draußen: Seit dem 18. Mai ist das in Baden-Württemberg nach der langen Corona-Zwangspause unter Hygiene-Auflagen wieder möglich. Ausgenommen von der Regelung sind bislang allerdings noch Kneipen und Bars, die keine Speisen verkaufen – im Fachjargon Schankwirtschaften genannt. Noch vor Pfingsten ist auch das überholt:

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