Wie oft wird das Einkommen von Mietern überprüft?
Nach Erstüberprüfung bleibt der Verdienst unbekannt

Soll ich oder soll ich nicht? Foto: Andrea Warnecke
Heidelberg. (ani) Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, der hat Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung - etwa von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GGH. Dabei spielt natürlich vor allem das Einkommen eine Rolle. Doch was passiert, wenn ein GGH-Mieter etwa einen neuen und besser bezahlten Arbeitsplatz findet - und dann eigentlich gar keinen Anspruch mehr auf eine geförderte Wohnung