Heidelberg. (jola) Rund 1400 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung hat die Stadt Heidelberg bisher eingeleitet. Das bestätigte eine Stadtsprecherin auf RNZ-Anfrage. 450 Verfahren seien allerdings aufgrund fehlender Rechtsgrundlage oder mangels aussagefähiger Ermittlungsergebnisse eingestellt worden. Bei rund 600 Verfahren wurde ein Bußgeld verhängt.
Die Höhe des Bußgeldes beträgt in den meisten Fällen 250 Euro. Den Betrag hatten Stadt und Rhein-Neckar-Kreis als "unterste Grenze für schwerere Verstöße" festgelegt – also für Ansammlungen mit mehr als der zulässigen Personenzahl, wie die Sprecherin erklärte. Unterstellt die Behörde allerdings Vorsatz, kann die Strafe auf 500 Euro verdoppelt werden: "Bei einem Erstverstoß wurde kein Vorsatz unterstellt, obwohl die geforderten Verhaltensmaßregeln ja hinlänglich bekannt waren." Höhere Strafen seien lediglich bei Wiederholungstaten verhängt worden oder bei besonders klaren Verletzungen der Vorschriften – etwa bei Ansammlungen von mehr als 100 Personen.
Bei rund 200 Verfahren wurde laut Stadt ein Bußgeld unter 250 Euro veranschlagt, da das Fehlverhalten "geringfügig" gewesen sei. Die Beschuldigten hatten etwa gesperrte Anlagen betreten. 150-mal verhängte die Stadt zudem ein Verwarnungsgeld von bis zu 60 Euro, weil gegen die Maskenpflicht verstoßen worden war.
Da nicht jeder Beschuldigte das Bußgeld akzeptiert, beschäftigt sich mittlerweile auch das Heidelberger Amtsgericht mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung. In vielen Verfahren geht es dort derzeit um die Abstandsregeln. Die Corona-Verordnung vom 22. März – aus der Zeit der Hochphase der Pandemie – schrieb vor, dass sich im öffentlichen Raum maximal zwei Personen zusammen aufhalten dürfen, sofern sie nicht aus einem Haushalt stammen. Diese Regelung galt bis 11. Mai. Das erste Verfahren dazu am Heidelberger Amtsgericht wurde kürzlich vertagt: Einem 28-Jährigen wird vorgeworfen, sich zweimal mit mehr als einer weiteren Person getroffen zu haben. Die Stadt hatte deshalb ein Bußgeld über 500 Euro verhängt.
Die Vorfälle, mit denen sich die Gerichte derzeit befassen, liegen bereits Monate zurück. Während der Hochphase der Pandemie wurden nur Fälle verhandelt, in denen der Angeklagte in Untersuchungshaft saß. Erst Ende April begann langsam wieder ein Normalbetrieb.