Heidelberg. (pol/mare) Die beiden Schläger, die Mitte August ein 36-Jährigen vor der McDonalds-Filiale in der Rohrbacher Straße so schwer angegriffen hatte, dass das Opfer zwischenzeitlich in Lebensgefahr schwebte, sitzen hinter Gittern. Das teilen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Demnach wurden Haftbefehle gegen einen 17-jährigen Jugendlichen und einen 20-jährigen Mann erlassen. Der Vorwurf: dringender Verdacht des versuchten Totschlags.
Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der 36-Jährige am 20. August gegen 1.45 Uhr zunächst vor dem McDonalds mit dem 17-Jährigen und einem weiteren Mann einen verbalen Streit hatte. Danach sollen der 36-Jährige und sein Begleiter weitergegangen sein. Die beiden Beschuldigten und mehrere weitere Männer sollen die beiden späteren Opfer verfolgt haben.
In Höhe der Poststraße 4-5 holten die mutmaßlichen Täter den 36-Jährigen ein. Hier sollen sie solange auf ihn eingeschlagen haben, bis er zu Boden ging. Danach soll zumindest der 17-Jährige zielgerichtet und mit stampfenden Bewegungen gegen den Kopf des 36-Jährigen getreten haben. Auch der 20-Jährige soll gegen den Kopf des 36-Jährigen getreten haben.
Die beiden jungen Männer sollen dabei in Kauf genommen haben, dass ihr Opfer durch die Tritte Frakturen im Gesicht erlitt und durch die Kopftritte tödlich hätte verletzt werden können. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen der Polizei flüchteten die beiden, als ein Zeuge dem 36-Jährigen zu Hilfe eilte.
Das Opfer wurde mit etlichen Verletzungen im Gesicht ins Krankenhaus gebracht und befindet sich derzeit auf dem Weg der Genesung.
Umfangreiche Ermittlungen und die beweissichere Auswertung von Videoaufzeichnungen einer Überwachungskamera des McDonalds führten auf die Spur des 17- und 20-Jährigen sowie weiterer vier Männer. Es handelt sich hierbei um zwei 16-jährige Jugendliche sowie einen 18-jährigen und einen 20-jährigen Mann.
Der 17-Jährige und der der 20-Jährige wurden am Mittwoch festgenommen und am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Die beiden wurden danach in Justizvollzugsanstalten gebracht.