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Amtsgericht Heidelberg

War es nur ein "Hallo" oder ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung?

28-Jähriger soll im April Kontaktverbot missachtet haben - Nun geht er gegen die 750-Euro-Strafe vor

Noch 10 Gratis-Artikel diesen Monat. RNZonline Angebote
13.08.2020, 17:30 Uhr

Archiv-Foto: Alex

Von Jonas Labrenz

Heidelberg. War es nur eine flüchtige Begegnung oder schon ein Rechtsbruch? Als die Landesregierung am 22. März erstmals verboten hatte, sich im öffentlichen Raum gemeinsam mit mehr als einer anderen Person aufzuhalten, mussten sich viele plötzlich dieser Frage stellen. Das öffentliche Leben veränderte sich binnen weniger Tage radikal. Eine Corona-Verordnung jagte die nächste, Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, ebenso Geschäfte, Bars und Clubs. Aber auch die privaten Kontakte der Menschen wurden stark reglementiert.

Hintergrund

Corona-Kontaktverbote:
Regelungen von März bis heute

100 Personen durften sich nach der allerersten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch in der Öffentlichkeit versammeln. Das war am 16. März 2020. Einen Tag später hieß es bereits: "Ein Verweilen auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Straßenraum ist für Gruppen von mehr als

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Corona-Kontaktverbote:
Regelungen von März bis heute

100 Personen durften sich nach der allerersten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch in der Öffentlichkeit versammeln. Das war am 16. März 2020. Einen Tag später hieß es bereits: "Ein Verweilen auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Straßenraum ist für Gruppen von mehr als drei Personen nicht gestattet, es sei denn, dies ist unvermeidbar." Versammlungen, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von jeweils mehr als fünf Personen waren untersagt.

Am 22. März kam die schärfste Regelung, die genau 50 Tage lang galt: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten."

Ab 11. Mai wurde das Kontaktverbot nach und nach gelockert. Aktuell gilt: Bis zu 20 Personen dürfen sich treffen – privat und im öffentlichen Raum. Bei Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten sind bis zu 500 Gäste erlaubt. Dabei müssen Kontaktdaten erhoben und die allgemeinen Hygieneanforderungen eingehalten werden. Bei über 100 Gästen braucht es ein Hygienekonzept. (jola)


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Diese einmalige Rechtssituation kommt nun auch am Heidelberger Amtsgericht an, wo am heutigen Donnerstag der erste Prozess wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung stattfand. Ein 28-Jähriger hatte gegen zwei Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Am 15. April soll er – unterwegs mit einem Freund – an einer Treppe im Emmertsgrund einen dritten Mann getroffen haben. Polizisten kontrollierten die drei und stellten die Personalien fest. Knapp zwei Stunden später sollen die beiden Männer an einer Tankstelle gestanden haben – dieses Mal mit zwei anderen Personen. Dem 28-Jährigen wurde deshalb Vorsatz unterstellt und sein Bußgeld verdoppelt. Insgesamt 750 Euro sollte er deshalb zahlen. Abzüglich der Miete hat er allerdings nur ein Einkommen von 420 Euro im Monat.

Sein Mandant bestreite beide Vorwürfe, erklärte Rechtsanwalt Constantin Schiffer. Bei der Treppe habe sein Mandant mit seinem Freund oben gestanden, der andere Mann auf einem Plateau, etwa acht Stufen unterhalb der beiden – also mit einem Abstand von etwa vier Metern. "Wir sind nur vorbeigelaufen und haben Hallo gesagt", betonte der 28-Jährige. Und auch zur Tankstelle sei man nicht gegangen, um sich dort mit anderen zu treffen: "Es war um diese Zeit die einzige Möglichkeit, um einkaufen zu gehen", so Schiffer. Dort sei man auch auf Bekannte gestoßen: "Wir haben Abstand gehalten. Jeder der beiden stand bei seinem Auto, wir waren zu Fuß unterwegs. Wir haben Hallo gesagt und sind dann los", so der junge Mann.

Einer der Polizisten war als Zeuge geladen. Er konnte sich nicht mehr konkret an die Situationen erinnern: "Ich weiß es nicht mehr genau." An der Treppe habe einer der drei Männer "relativ weit unten" gestanden, zwei seien oben gewesen. Auch bei der Tankstelle konnte der Polizist die Situation nicht mehr richtig erinnern. Es sei "im Eck von der Tankstelle" gewesen, wo zwei Autos geparkt gewesen seien. Eines sei losgefahren und später kontrolliert worden. Wie weit sie voneinander weg gewesen waren, wusste er aber nicht mehr. Vom Vorbeifahren bis zur Kontrolle – also vielleicht zwei Minuten – hätten sie dort aber gestanden. "In der Zeit war einfach sehr viel los", erklärte der Polizist.

Was also waren überhaupt die Kriterien, um jemanden einer Kontrolle zu unterziehen, wollte Richterin Silke Krohe von dem Polizisten wissen. Man habe die Leute kontrolliert, "die eher zusammen stehen und sich unterhalten", so der Polizist, "also etwa in einem Zwei-Meter-Radius." Aber: "Wenn man sich kurz trifft, zwei, drei Worte wechselt, dann ist das in Ordnung." Eine feste Regel gab es offenbar nicht: "Es ist alles situationsabhängig", erklärte er.

Der zweite Polizist war nicht als Zeuge im Gerichtssaal, weil er gerade im Urlaub ist. Richterin Krohe wollte bei der unsicheren Beweislage allerdings nicht auf ihn verzichten und vertagte die Verhandlung – und die nächste gleich mit: Der Freund des 28-Jährigen, der am 15. April mit ihm zusammen unterwegs war, hat ebenfalls Einspruch gegen seine Bußgeldbescheide eingelegt.


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