Plus

Weiter Streit um das "Kinderwahlrecht"

Zwei Jahre nach dem Urnengang fechten Heidelberger Anwälte die Kommunalwahl immer noch an

08.07.2016 UPDATE: 09.07.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Die letzte Gemeinderatswahl liegt schon zwei Jahre zurück, doch die beiden Heidelberger Rechtsanwälte Uwe Lipinski und Werner Bornemann-von Loeben fechten das Ergebnis immer noch an. Dass auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren an die Urnen durften, verstößt in ihren Augen gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.