20 Eberbacher aktuell von Leistungskürzungen betroffen
Karlsruher Richter entscheiden über Rechtmäßigkeit der gekürzten Grundsicherung

Über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen entscheidet demnächst das Bundesverfassungsgericht. Über die Situation in Eberbach gaben Arbeitsagentur und Diakonisches Werk Auskunft. Foto: dpa
Von Jutta Biener-Drews
Eberbach. Dürfen die als Hartz IV bekannten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gekürzt werden, wenn der Empfänger seine gesetzlichen Pflichten verletzt hat? Und verträgt sich die Sanktionspraxis mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum?
Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Bundesverfassungsgericht. Wer Arbeitslosengeld
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