Zum 5. Oktober soll das Eberbacher Hallenbad wieder geöffnet werden. Foto: Peter Bayer
Eberbach. (by) "Wir hoffen auf ein Förderprogramm", betonte Bürgermeister Peter Reichert immer wieder, wenn es im Gemeinderat um den Neubau des Eberbacher Hallenbads ging. Für den Fall, dass ein solches aufgelegt werde, wollte die Stadt vorbereitet sein. So wurde die Vergabe der Planungsleistungen für einen Neubau beschlossen, die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten Generalplaner auszuwählen.
Jetzt ist es so weit: Bereits im August wurde ein Förderprogramm des Bundes bekannt gegeben, welches unter anderem eine Förderung von Hallenbädern ermöglicht. Es handelt sich um eine Neuauflage des Programms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur". Ein Programm, das es bereits 2015 und 2018 gab. 2018 hatte die Verwaltung bereits die Antragstellung geprüft, allerdings seien die Anforderungen für eine Bewerbung damals noch nicht zu erfüllen gewesen.
In der öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 1. Oktober, soll nun der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. Bis 30. Oktober muss zunächst eine Projektskizze eingereicht werden. Wurde Eberbach bei der Vorauswahl berücksichtigt, ist bis zum vierten Quartal 2021 Zeit, die Unterlagen zu vervollständigen. Das Programm ist nur mit 400 Millionen ausgestattet. Angesichts des Sanierungsstaus und der Vielzahl der antragsberechtigten Kommunen in Deutschland dürften die Fördergelder sicher nur für einen Teil der anstehenden Projekte reichen. Doch will die Stadt die Chance auf alle Fälle nutzen.
Doch zuvor soll der Gemeinderat das Hygienekonzept für die Hallenbadöffnung zum 5. Oktober und die Eintrittspreise für die Zeit der Gültigkeit der Corona-Verordnung beschließen. Des weiteren soll er den Mehrkosten für die Hallenbadöffnung unter Pandemie-Bedingungen für die Saison 2020/2021 in Höhe von 56000 Euro zustimmen.
Die im Freibad praktizierte Blocköffnung soll auch im Hallenbad beibehalten werden, und zwar von 8.30 bis 11.30 Uhr, von 12.30 bis 15.30 und von 16.30 bis 19.30 Uhr mit jeweils maximal 50 Besuchern. In der Verordnung ist die genaue Berechnung der Personenzahl für das Hallenbad vorgeschrieben. Pro Schwimmer werden zehn Quadratmeter benötigt, im Nichtschwimmerbecken stehen pro Besucher vier Quadratmeter zur Verfügung. Daraus ergeben sich die 50 Personen. Hinzu kommen montags, mittwochs und freitags von 7 bis 8 Uhr die Frühschwimmer. Am Online-Ticketsystem "pretix" wollen die Stadtwerke festhalten.
Beim Betreten des Bades ist bis zu den Umkleidekabinen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ebenso beim Verlassen ab den Umkleidekabinen. Der Zugang erfolgt durch den Haupteingang, Ausgang über den Seitenausgang. Im Umkleidebereich sind die Einzelkabinen geöffnet, die Haartrockner – wegen Aerosolbildung – außer Betrieb. Es sind nur Teile der WCs und Duschen freigegeben.
Die Eintrittspreise sollen für die erwachsenen Frühschwimmer zwei Euro betragen, beim Blocktarif sind es drei Euro. Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten und Erwachsene mit Schwerbehinderung zahlen jeweils die Hälfte. Angeboten werden nur Einzeltickets.
Da im Saunabereich die Abstands- und Hygienevorgaben nicht umgesetzt werden können soll die Sauna weiterhin geschlossen bleiben, was auch das Gesundheitsamt empfiehlt. Auch der Gastronomiebereich bleibt vorerst geschlossen.