AGL sieht trotz Gutachten noch eine Chance für Bürgerbegehren
SPD und CDU werden Rechtsgutachten wohl folgen und Bürgerentscheid als unzulässig ablehnen

Die Ende Juli übergebenen Listen für ein Bürgerbegehren "Windkraft am Hebert" in Eberbach mögen zwar das erfolgreiche Quorum von 804 Unterschriften überschritten haben. Rechtsgutachter sehen jedoch weitere Voraussetzungen für nicht erfüllt an. Der Gemeinderat entscheidet in der Sache am 19. September. Foto: Felix Hüll
Eberbach. (cum) Das Tauziehen um das Bürgerbegehren zur Windkraft auf dem Hebert geht auch nach dem vom Bürgermeister in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten des Heidelberger Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Jürgen Behrendt, weiter. Behrendt sieht den angestrebten Bürgerentscheid als unzulässig an und begründet das unter anderem damit, dass sich das Begehren vornehmlich gegen
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