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Windpark Kornberg

Trotz Bedenken Grünes Licht für neuen Verfahrensweg

Verwirklichung mit "isolierter Positivplanung"  - In der Gemeinderatssitzung gab es mehr Fragen als Antworten

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26.07.2018, 06:00 Uhr

Blick auf den Kornberg: Mit dem Planinstrument der isolierten Positivplanung soll das Vorhaben der Zeag, dort einen aus sechs Anlagen bestehenden Windpark zu errichten, ans Ziel geführt werden. Im Vordergrund: das Höpfinger Umspannwerk. Foto: Rüdiger Busch

Hardheim. (rüb) "Zusätzliche Verwirrung statt Aufklärung": Das wäre die passende Überschrift für den Tagesordnungspunkt 7 der Gemeinderatssitzung am Montag gewesen. Denn bei der Vorstellung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans tauchten mehr Fragen auf, als Antworten gegeben wurden. Dies lag vor allem an dem Begriff der "isolierten Positivplanung" (siehe Hintergrund), der für den Großteil der Ratsmitglieder wie aus dem Nichts plötzlich in der Sitzung auftauchte.

Mit diesem Instrument der Bauleitplanung möchte die Zeag (Heilbronn) die seit vier Jahren andauernden Auseinandersetzungen um den geplanten Windpark "Kornberg" zu einem für sie positiven Ende bringen. Obwohl Bedenken an diesem Verfahrensweg geäußert wurden, gab es für die Entwurfsplanung mit neun zu zwei Stimmen (zwei Enthaltungen) grünes Licht.

Laut Tagesordnung ging es um die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens und um die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der flächenhaften Änderung "Windpark Kornberg". Dazu erläuterte Sandra Lanig vom Büro Klärle (Weikersheim) die im Zuge der ersten Offenlage eingegangenen 75 Anregungen und Einwände der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die teilweise in die neue Planung für das 76 Hektar große Areal mit einfließen.

Hintergrund

Was ist "isolierte Positivplanung"?

Was bedeutet der neue Verfahrensweg der "isolierten Positivplanung" genau? Was stimmt denn nun: Droht eine Verspargelung der Landschaft oder nicht? Die Verunsicherung in der Ratssitzung am Montag war förmlich greifbar. Die RNZ hat versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und dafür verschiedene Experten

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Was ist "isolierte Positivplanung"?

Was bedeutet der neue Verfahrensweg der "isolierten Positivplanung" genau? Was stimmt denn nun: Droht eine Verspargelung der Landschaft oder nicht? Die Verunsicherung in der Ratssitzung am Montag war förmlich greifbar. Die RNZ hat versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und dafür verschiedene Experten befragt. 

> Alexander Beuchert (Sachgebietsleiter beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn): Der rechtsgültige FNP (Flächennutzungsplan) besitze grundsätzlich die Ausschlusswirkung für Planungen außerhalb der Konzentrationszonen. Jedoch biete der FNP auch Rechtsunsicherheiten, da für die Windenergienutzung nicht substanziell Raum geschaffen werde. "Erfolgt ein rechtlicher Angriff auf den FNP und wird dieser als fehlerhaft beurteilt, so geht die Ausschlusswirkung verloren", so Beuchert. In diesem Fall wären dann überall auf dem Verwaltungsverbandsgebiet Windenergieanlagen prinzipiell möglich.

Mit Hilfe der "isolierten" Ausweisung von zusätzlichen Flächen könne diese Rechtsunsicherheit "geheilt" werden. Damit diene die Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationszonen dem Erhalt der Ausschlusswirkung des aktuell rechtsgültigen FNP. Parallel hierzu werde das Teilflächennutzungsplanverfahren des GVV (Gemeindeverwaltungsverband, Anm. d. Red.) mit einem gesamträumlichen Planungskonzept für das gesamte Gebiet durchgeführt. "Dieses Verfahren liegt im Stadium der frühzeitigen Beteiligung vor und wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Um möglichst schnell Rechtssicherheit hinsichtlich der Ausschlusswirkung zu erhalten, wurde deshalb zusammen mit dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt das Verfahren auf die jetzige isolierte Positivplanung angepasst."

Folgende Vorteile habe der neue Verfahrensweg: "Dem aktuell gültigen FNP wird Rechtssicherheit hinsichtlich der Schaffung von substanziellem Raum für die Windenergie gegeben. Das bisherige komplexe Verfahren mit punktuellen und flächenhaften Änderungen wird durch die isolierte Positivplanung vereinfacht. Das gesamträumliche Planungskonzept für das GVV-Gebiet kann ohne Zeitdruck durchgeführt werden." Was die Ausschlusswirkung angeht, erklärt Beuchert: "Die isolierte Positivplanung soll keine nachteiligen Auswirkungen auf die vorhandene Steuerungswirkung der bestehenden Konzentrationsflächenplanung haben."

> Axel Finger (beim Verband Region Rhein-Neckar für die Windkraftplanung zuständig): "Das Planungsinstrument der isolierten Positivplanung anzuwenden, ist durchaus legitim. Die Frage ist, ob der alte FNP eine Gesamtplanungsfunktion und damit eine Ausschlusswirkung besitzt. Darin ist nur eine Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Die Aufstellung erfolgte vor rund 15 Jahren, und seither hat sich einiges verändert. Er entspricht also den heutigen Anforderungen nicht mehr, so dass eine Ausschlusswirkung sehr fraglich ist."

Für die ursprünglich angestrebte flächenhafte Änderung des FNP bestehe derzeit keine Genehmigungsfähigkeit, so Finger. Dies liege daran, dass der Teilregionalplan Wind noch nicht fertiggestellt ist. Deshalb sei das Instrument der isolierten Positivplanung zusammen mit dem Zielabweichungsverfahren ein gangbarer Weg, um das Verfahren voranzubringen. Angesichts der Komplexität des Sachverhalts räumt er aber auch ein: "Dem Bürger ist das Ganze kaum noch zu vermitteln."

> Rechtsanwalt Thomas Jäger (Baumann Rechtsanwälte, Würzburg): "Üblicherweise wird die isolierte Positivplanung eingesetzt, wenn über den Flächennutzungsplan bereits eine ganzheitliche Betrachtung erfolgt ist. Das ist hier meiner Ansicht nach nicht der Fall. Der GVV geht zwar davon aus, dass bereits der derzeit geltende Flächennutzungsplan einschließlich der darin ausgewiesenen Konzentrationszone die Ausschlusswirkung erzeugt hat. Nach diesem Verständnis wäre aber die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft gar nicht erforderlich gewesen, um eine Verspargelung der Landschaft zu verhindern. Da wird die Bevölkerung doch an der Nase herumgeführt.

Denn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft (28. März 2013) hat man von Seiten des GVV die Ausweisung von Konzentrationszonen als erforderlich angesehen, damit nicht willkürlich Anlagen errichtet werden können. Meine Einschätzung deckt sich auch mit der Stellungnahme des Landratsamtes vom 8. September 2017, in der es heißt, dass es für das Gebiet des GVV noch kein flächendeckendes Konzept für die Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gibt.

Das bisherige Verfahren zur Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans ist immer noch im Entwurfsstadium. Fraglich ist allerdings, ob dieser überhaupt noch weiter verfolgt werden soll, wenn der Vorhabenträger seine Anlagen auf dem Kornberg verwirklichen darf und somit für diesen wenig Interesse bestehen dürfte, das weitere Verfahren zu finanzieren." (rüb)


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Die überarbeiteten Unterlagen von Artenschutzgutachter Beck würden ebenfalls eingearbeitet. So gebe es zwei Horstfunde von Rotmilanen, die aber, so Lanig, "unterm Strich keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Konflikte" erwarten lassen würden. Ein Bereich von 300 Meter rund um die Horste sei aus der Planung genommen worden.

Auch Privatpersonen und die Bürgerinitiative BGN hätten sich zu Wort gemeldet. Die dabei aufgeführten Argumente und Bedenken sowie Sandra Lanigs Antworten im Schnelldurchlauf: Thema "Artenschutz" - "das Büro Beck hat sein Gutachten ergänzt und aktualisiert"; Lärm und weitere mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit - "das wird erst bei der Feinplanung untersucht"; mögliche Auswirkungen auf Immobilienpreise und den Tourismus - "hierzu liegen keine belastbaren Untersuchungen vor"; Höhenbegrenzung der Anlagen - "im Flächennutzungsplan schwer festzuhalten, sollte deshalb vertraglich mit der Zeag geregelt werden"; Flugsicherheit - "halten uns an die gesetzlich vorgegebenen Abstände".

Klaus Schneider erkundete sich nach der isolierten Positivplanung, die bei der Projektvorstellung durch Sandra Lanig in einem Nebensatz erwähnt worden war - in den Erläuterungen zur Sitzung fand sich kein Wort dazu.

Dieses Verfahren komme zum Einsatz, wenn zusätzlich zu den in einem Gesamtkonzept vorgesehenen Konzentrationszonen eine weitere Fläche für die Windkraft ausgewiesen werden soll, sagte Lanig. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Windkraft forciert werden soll.

Klaus Schneider erinnerte daran, dass ganz am Anfang des Verfahrens das Ziel der Gemeinde gestanden habe, mit der Ausweisung von Konzentrationszonen zu verhindern, dass ein Wildwuchs an Anlagen entsteht. "Wird dieses Ziel durch das neue Verfahren ad acta gelegt?", wollte Schneider wissen.

Hintergrund

Flugsportclub kritisiert Planungen am "Kornberg"

Hardheim/Walldürn. (rüb) "Wieso halten Sie an den Plänen für den Windpark fest, wenn doch klar ist, dass sie sich nur ganz schwer realisieren lassen? Wieso dieser Aufwand? Und wieso nahmen Sie so viel Ärger in Kauf?" Diese Fragen richtete Dr. Christian Kuhn vom Vorstandsteam des Flugsportclubs Odenwald in Walldürn (FSCO)

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Flugsportclub kritisiert Planungen am "Kornberg"

Hardheim/Walldürn. (rüb) "Wieso halten Sie an den Plänen für den Windpark fest, wenn doch klar ist, dass sie sich nur ganz schwer realisieren lassen? Wieso dieser Aufwand? Und wieso nahmen Sie so viel Ärger in Kauf?" Diese Fragen richtete Dr. Christian Kuhn vom Vorstandsteam des Flugsportclubs Odenwald in Walldürn (FSCO) in der Bürgerfrageviertelstunde des Hardheimer Gemeinderats an Bürgermeister Volker Rohm. Zudem verdeutlichte Kuhn, dass der Flugsportclub große Ängste bezüglich der geplanten Anlagen habe, da sie die Flugsicherheit beeinträchtigen könnten (die RNZ berichtete mehrfach). Rohm antwortete, dass sich Gemeinderat und Verwaltung an die aktuelle Gesetzeslage halten würden, und dass das kritische Gutachten der FH Aachen zu Windenergieanlagen in Flugplatznähe mehrfach in Zweifel gezogen worden sei, etwa vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das Aachener Gutachten sei aber nur einer von drei Gründen für die bisher ablehnende Einschätzung der Landesluftfahrtbehörde, stellte Dr. Kuhn klar. Zudem habe das DLR das Gutachten nicht in Gänze in Frage gestellt, sondern nur die darin geforderten Abstandswerte zur Platzrunde.

Dr. Kuhn erneuerte seine Forderung nach einem individuellen Gutachten zu den Auswirkungen des geplanten Windparks auf die Flugsicherheit. Falls nötig, werde dies im nächsten Verfahrensschritt, dem eigentlichen Genehmigungsverfahren, folgen, sagte Rohm.


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Anstelle von Sandra Lanig antwortete darauf zunächst Gemeinderätin Simone Richter: Sie habe sich vor der Sitzung intensiv mit dem Thema befasst und auch einen Fachanwalt zurate gezogen.

Dessen Aussage: Solange der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands nicht rechtskräftig ist, gelte die angestrebte Ausschlusswirkung für andere Flächen nicht.

Im Klartext: "Wenn wir diesen Weg wie vorgeschlagen gehen, dann droht die Verspargelung der Landschaft, die wir ja eigentlich verhindern wollten." Auch die vom Gemeinderat festgelegte Höhenbegrenzung auf 210 Meter wäre dann hinfällig.

Sandra Lanig sagte zwar auf Nachfrage, dass sie davon ausgehe, dass die gewünschte Ausschlusswirkung Bestand habe. Zu einhundert Prozent überzeugt klang das aber nicht, was die Verunsicherung bei Gemeinderat und Verwaltung erhöhte. "Das ist alles sehr wachsweich. Was ist jetzt richtig?", sagte Klaus Schneider.

Auf Simone Richters Frage, weshalb dieses neue Verfahren überhaupt gewählt worden sei, erhielt sie keine Antwort. Dafür gab es dann ein angesichts der zuvor geführten Diskussion ein überraschend klares Abstimmungsergebnis - für die vorgestellte Planung.

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