Hardheim/Walldürn. (RNZ) "Die vom Flugsportclub Odenwald e.V. vorgetragenen Bedenken gegen die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Gebiet ,Kornberg-Dreimärker’ werden unter anderem durch ein heute vom Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn vorgelegtes Gutachten entkräftet", schreibt der Investor, die Zeag Energie AG (Heilbronn), in einer Pressemitteilung. Das Flächennutzungsplanverfahren könne somit fortgeführt werden.
Der Flugsportclub Odenwald (FSCO) hatte Widerspruch gegen die Ausweisung des Windnutzungsgebiets eingelegt. Er befürchtet eine Gefahr für die Flugsicherheit durch die geplanten fünf Windenergieanlagen. Da der Walldürner Gemeinderat diese Einschätzung teilt, gab der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) bei Prof. Stefan Levedag, Direktor des Instituts für Flugsystemtechnik beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), ein Gutachten zur Gefährdungsbeurteilung des Flugverkehrs am Verkehrslandeplatz in Auftrag. Prof. Levedag ist laut Zeag auf seinem Gebiet einer der führenden Experten in Deutschland.
Sein Gutachten wurde den Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen und der Zeag Energie AG am Dienstag zur Verfügung gestellt. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass "bei Berücksichtigung realistischer Nachlaufdaten keine Gefährdung des Flugverkehrs in der Platzrunde durch die geplanten Windenergieanlagen zu erwarten ist".
Und weiter: "Die Effekte aus dem Nachlauf der Windenergieanlagen werden in der Platzrunde nicht von normalen atmosphärischen Turbulenzen zu unterscheiden sein, wie es auch zahlreiche (aktuell über 500) Flugversuche des DLR ergeben haben."
Darüber hinaus wurde von Seiten des Investors ein weiteres Gutachten zur "Gefahreneinschätzung hinsichtlich der Hindernissituation der geplanten Windenergieanlagen auf Luftfahrzeuge in der Platzrunde des Verkehrslandeplatzes Walldürn" in Auftrag gegeben. Zeag-Gutachter Dr. Mörz kommt darin zu dem Ergebnis, dass "die aktuelle Planung des Vorhabenträgers weder mit den Hindernisbegrenzungsflächen noch mit dem Schutzbereich um die Motorflugplatzrunde des Landeplatzes Walldürn Konfliktpunkte aufweist".
Der Gutachter betont weiter, dass "ein signifikantes flugtechnisches Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Hindernissituation der geplanten Windenergieanlagen auf Luftfahrzeuge in der Platzrunde des Verkehrslandeplatzes Walldürn nicht festzustellen" sei.
"Die vom Flugsportclub Odenwald e.V. vorgetragenen Bedenken werden durch die beiden Gutachten somit eindeutig ausgeräumt", schreibt die Zeag. Damit seien alle geforderten Voraussetzungen für die Fortführung das Flächennutzungsplanverfahrens durch den GVV Hardheim-Walldürn erfüllt.
Harald Endreß, Geschäftsführer der Zeag Erneuerbare Energien GmbH: "Die Ergebnisse der theoretischen Untersuchungen des DLR wurden somit auch durch zahlreiche Durchflüge in unmittelbarer Nähe von Windenergieanlagen in der Praxis bestätigt. Wir freuen uns, dass unsere jederzeit sehr sorgfältigen Planungen nun auch von so renommierter Seite untermauert wurden."
Doch ganz so einfach ist es nicht: Denn es gibt noch ein drittes Gutachten, das vom FSCO in Auftrag gegeben worden ist. Dr. Volker Kassera kommt darin zu dem Schluss, dass die geplanten Anlagen die Flugsicherheit am Verkehrslandeplatz gefährden würden.
Ob das Flächennutzungsplanverfahren fortgeführt wird, wie die Zeag meint, hängt von der Verbandsversammlung des GVV ab: Sie muss zunächst den im Sommer vertagten Beschluss zur Fortführung des Verfahrens nachholen. Ob es hierfür eine Mehrheit gibt, steht in den Sternen.