Auch in den nächsten zehn Jahren soll der Stadtwald nachhaltig bewirtschaftet und gepflegt werden. Foto: Janek Mayer
Walldürn. (Sti.) Nach der Sitzungseröffnung durch Bürgermeister Markus Günther befasste sich der Gemeinderat am Montagabend in der Nibelungenhalle mit dem Schwerpunktthema "Eigentümerzielsetzung im Kommunalwald der Stadt Walldürn im Zuge der Forsteinrichtung", wobei Günther auch den Leiter der Forstbetriebsleitung Walldürn sowie stellvertretenden Leiter der unteren Forstbehörde im Landkreis, Oberforstrat Patrick Halbauer, begrüßen konnte.
Wie man den Ausführungen des Oberforstrats entnehmen konnte, erfolgt zum 1. Januar 2022 die Erneuerung der Forsteinrichtung, die dann für zehn Jahre die Grundlage für das weitere Wirtschaften im Stadtwald Walldürn darstellt.
Er zeigte auf, dass man schon im Laufe des 18. Jahrhunderts erkannte, dass die Wälder bereits damals Gefahr liefen, übernutzt zu werden. Deswegen wurde das badische Forstgesetz von 1833 eingeführt. Daraus entstand dann eine forstliche Betriebsplanung, die sogenannte "Forsteinrichtung". Die Forsteinrichtung erfasse den Zustand von Bäumen und Waldflächen. In einem zweiten Schritt kontrolliere sie, wie die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die ökologischen und wirtschaftlichen Ziele im Wald erreicht werden konnten. Auf der Grundlage entsteht dann eine neue Naturalplanung für die nächsten 10 Jahre.
Im Vorfeld der Forsteinrichtung sei eine Eigentümerzielsetzung zu erstellen. Die Erstellung der Eigentümerzielsetzung, die in Zusammenarbeit von der Forstbetriebsleitung Walldürn und der Stadtverwaltung als Diskussionspapiervorlage erstellt worden sei, wurde nun vor der Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung erläutert. Halbauer erläuterte, dass die Zielsetzung des Waldeigentümers die "Leitplanken" vorgebe, in denen sich die Forsteinrichtung bei der Planung bewege. Oberstes Ziel sei die multifunktionale und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.
In den letzten drei Jahren seien die Auswirkungen des sich verändernden Klimas auf den Wald für jedermann ersichtlich geworden. In den kommenden Jahren werde es darum gehen, die Wälder an die klimatischen Verhältnisse anzupassen. Durch den Anbau und die gezielte Förderung klimaresilienter Nadelhölzer wie der Douglasie versuche man, den klimabedingten Rückgang des Nadelholzanteils abzumildern. Derzeit werde eine Naturschutzkonzeption für den Kommunalwald zwischen der Forst- und Naturschutzbehörde erarbeitet. Diese werde dem Waldbesitzer vorgelegt. Die Konzeption ziele vor allem darauf ab, die biologische Vielfalt zu sichern und weiter zu erhöhen.
Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Votum der Eigentümerzielsetzung im Kommunalwald im Zuge der Erneuerung der Forsteinrichtung zum 1. Januar 2022 zu.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um eine Zusatzbezeichnung für die Stadt Walldürn. Wie Stadtoberverwaltungsrat Helmut Hotzy erläuterte, können durch Änderung der Gemeindeordnung vom 2. Dezember 2020 Gemeinden Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit oder heutigen Bedeutung beruhen. Die Zusatzbezeichnung bedarf einer Genehmigung des Innenministeriums. Die Verwaltung der Stadt Walldürn hat mit dem Innenministerium Kontakt aufgenommen und schlägt die Beantragung folgender Zusatzbezeichnung vor: Wallfahrts- und Garnisonsstadt Walldürn.
Geschlossen folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Verwaltungsausschusses, der empfohlen hatte, dass der Gemeinderat die Zusatzbezeichnung für die Stadt beschließen möge.
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde auch auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Walldürn, die aufgrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung ab 1. Juni 2021 neben den bisherigen öffentlichen Bekanntmachungen in den Tageszeitungen auch öffentliche Bekanntmachungen rechtswirksam via Internet ermöglicht. Weiterhin besteht auch künftighin für Interessenten die Möglichkeit, die öffentlichen Bekanntmachungen bei der Stadt Walldürn kostenlos einzusehen und gegen Kostenerstattung einen Ausdruck oder eine Übermittlung auf postalischem Weg zu erhalten.
Kurz hingewiesen wurde von Bürgermeister Markus Günther und Stadtkämmerer Joachim Dörr auf die Bekanntgabe des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises, die für die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Walldürn für das Haushaltsjahr 2021 mit Schreiben vom 5. Februar die Genehmigung nach Gemeindeordnung erteilt hat. Der Gemeinderat nahm diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.