Der Trampelpfad führt an den Gärten vorbei Richtung Ortskern. Foto: Rüdiger Busch
Hardheim. (rüb) 238 Unterschriften gegen den Wegfall des Trampelpfads zwischen Gartenstraße und Steingasse hat Klaus Sauer gesammelt. In der Gemeinderatssitzung am Montag überreichte er die Listen an Bürgermeister Volker Rohm. Sein Wunsch, dass das Thema gleich auf die Tagesordnung gesetzt wird, wurde jedoch nicht erfüllt: Kein Ratsmitglied war bereit, einen entsprechenden Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen. Deshalb wird sich das Gremium nun wohl in einer der nächsten Sitzungen damit befassen.
Klaus Sauer stellte in der Bürgerfrageviertelstunde seinen Antrag vor, nicht ohne von Bürgermeister Rohm darüber belehrt zu werden, dass dieser Tagesordnungspunkt nur für Fragen reserviert sei. Wegen der Dringlichkeit des Themas – die Entscheidung über die Baugenehmigung stehe unmittelbar bevor – und "zur Vermeidung später nicht rückgängig zu machender Fakten" bat er um eine Änderung der Tagesordnung und die Aufhebung des Ende April vom Technischen Ausschuss gefassten Beschlusses zum Bauvorhaben Steingasse 14.
Diesem Wohnhausneubau würde der auch als "Schnitzweg" bekannte Trampelpfad zum Opfer fallen. Der Weg wird seit Jahrzehnten nicht nur von den Gartenbesitzern, sondern auch von zahlreichen Passanten und Spaziergängern genutzt. Aus dieser gewohnheitsmäßigen Nutzung leite sich, so Sauer, ein Wegerecht ab, das durch das Bauvorhaben verletzt werde. Dass sich keiner der Gemeinderäte zu Wort meldete und sein Anliegen unterstützt, kommentierte Sauer mit einer bissigen Bemerkung. Die Listen kämen nun für 48 Stunden in Quarantäne, anschließend würde die Verwaltung den Antrag prüfen, teilte Bürgermeister Rohm mit.
Damit war das Thema aber noch nicht beendet, denn anschließend meldete sich Michael Gärtner zu Wort, der als Bewohner der Gartenstraße den Trampelpfad mit seiner Familie regelmäßig nutzt. Seine Frage: "Welche Alternative bietet die Gemeinde beim Wegfall des ,Schnitzwegs‘, um den Fußgängern den gefährlichen Weg an der Bundesstraße zu ersparen?" "Der gute Wille, den Weg in unmittelbarer Nähe weiterzuführen, war da", antwortete der Bürgermeister, ohne zu verraten, ob dieser gute Wille immer noch vorhanden ist. Stattdessen kam die klare Botschaft: "Juristen haben uns ganz deutlich gesagt, dass ein Umweg von 200 Metern zumutbar ist", etwa über den sogenannten "Luchsweg". Wenn es überhaupt einen Anspruch auf Wegerecht gebe, dann hätten ihn nur die Anlieger der Gartengrundstücke und keine Fußgänger, die den Weg als Abkürzung nutzen. Aber auch die Anlieger hätten kein Wegerecht, das habe eine Überprüfung ergeben.
"Das ist keine befriedigende Auskunft, denn es gibt auch viele ältere Menschen, die den Weg zum Beispiel Richtung Norma oder Richtung Friedhof nutzen. Für die spielt ein solcher Umweg eine große Rolle", sagte Gärtner. Und: Es wäre sinnvoller gewesen, sich vor der Entscheidung über den Bauantrag mit dem Thema zu befassen. Hätte man im Vorfeld den Zuschnitt des neuen Baugrundstücks nur minimal verändert, könnte der Weg bestehen bleiben, und man hätte sich viel Ärger erspart.