Man kann das Obst auch liegen lassen
Fallobst ist kein Grüngut und darf nicht wie solches entsorgt werden - Es kann als Dünger genutzt werden und bietet Nahrung für Insekten
Neckar-Odenwald-Kreis. Im Spätsommer bzw. Herbst stellt sich alljährlich die Frage, wie das Fallobst am besten entsorgt werden soll. Hierzu teilt die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwal (KWiN) mit, dass Fallobst kein Bestandteil der Grüngutverwertung ist und somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden darf.
Große Mengen an Fallobst können auf Grüngutplätzen zu
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