Der Spätsommer ist die Zeit des Fallobsts. Viele fragen sich nun, wie es am besten entsorgt werden kann. Foto: Martin Hahn
Neckar-Odenwald-Kreis. Im Spätsommer bzw. Herbst stellt sich alljährlich die Frage, wie das Fallobst am besten entsorgt werden soll. Hierzu teilt die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwal (KWiN) mit, dass Fallobst kein Bestandteil der Grüngutverwertung ist und somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden darf.
Große Mengen an Fallobst können auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch - aber auch hier kommt es auf die Menge an.
Ist durch die großen Mengen an Obst ein vollständiger Verzehr (Einlagerung) nicht möglich, gibt es trotzdem verschiedene Möglichkeiten einer sinnvollen Nutzung. Die KWiN empfiehlt, die jetzt herabfallenden Früchte, auch wenn sie eventuell nicht sehr süß sind, einzukochen oder einzulegen. Ortsnahe Landwirte, Förster oder auch Tierparks können eventuell Fallobst verfüttern.
Als weitere Nutzungsmöglichkeit kommt das Entsaften in regionalen Mostereien in Frage. In Buchen bietet auch das BAG-Lagerhaus am neuen Agrarstandort (L582 Ortsausfahrt Buchen in Richtung Eberstadt) die Annahme von Obst an.
Die Natur ist zudem ein idealer Helfer im Beseitigen des Fallobstes. Kleinere Mengen Obst können gemischt mit anderen Gartenabfällen und Erde zur Auflockerung auch auf dem Kompost landen. Damit das Obst nicht fault, sondern verrottet, darf die Menge des Fallobstes jedoch nicht zu groß sein.
Abgefallenes Obst kann auch gezielt vergraben werden, so dass es direkt im Erdreich verrottet und Nährstoffe an den Boden abgibt. Es fungiert so als Dünger. Das Fallobst sollte allerdings mindestens 50 Zentimeter tief eingegraben werden, da ansonsten Tiere das Obst wieder ausbuddeln. Fallobst kann auch einfach liegengelassen werden - viele nützliche Insekten nutzen das heruntergefallene Obst als Nahrung, z.B. Schmetterlinge.
Info: Im Gebiet des Pilotprojektes Restmüllarme Abfallwirtschaft kann Fallobst über die Bioenergietonne entsorgt werden. Für weitere Fragen steht das Beratungsteam der KWiN unter Tel. 06281/906-13 zur Verfügung.