Plus Neckar-Odenwald-Kreis

Man kann das Obst auch liegen lassen

Fallobst ist kein Grüngut und darf nicht wie solches entsorgt werden - Es kann als Dünger genutzt werden und bietet Nahrung für Insekten

29.08.2019 UPDATE: 30.08.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden

Der Spätsommer ist die Zeit des Fallobsts. Viele fragen sich nun, wie es am besten entsorgt werden kann. Foto: Martin Hahn

Neckar-Odenwald-Kreis. Im Spätsommer bzw. Herbst stellt sich alljährlich die Frage, wie das Fallobst am besten entsorgt werden soll. Hierzu teilt die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwal (KWiN) mit, dass Fallobst kein Bestandteil der Grüngutverwertung ist und somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden darf.

Große Mengen an Fallobst können auf Grüngutplätzen zu

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