Windpark "Welscheberg"

Grünes Licht für den Windpark "Welscheberg"

Die Firma Abo-Wind darf den Windpark bei Hainstadt bauen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts.

02.02.2021 UPDATE: 02.02.2021 20:00 Uhr 2 Minuten, 21 Sekunden
Blick über Hainstadt auf den Welscheberg: Dort möchte die Firma Abo-Wind vier Windkraftanlagen bauen. Foto: Rüdiger Busch

Hainstadt. (rüb) Mehr als fünf Jahre, nachdem die Firma Abo-Wind ihre Pläne für den Bau eines Windparks auf dem "Welscheberg" erstmals öffentlich vorgestellt hat, ist der Weg für das Projekt nun endgültig frei: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach das Land dem Betreiber die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark erteilen muss. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Konkret hat der VGH mit einem Beschluss vom 28. Januar den vom Land gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Mai abgelehnt. Damit ist das Urteil rechtskräftig. In seinem Urteil hatte das Gericht der Klage eines Windkraftbetreibers gegen das Land auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für vier Windenergieanlagen auf dem Welscheberg, einer bewaldeten Bergkuppe etwa zwei Kilometer nordwestlich von Hainstadt, stattgegeben.

Der 10. Senat des VGH führte zur Begründung seines Beschlusses unter anderem aus: Die vom Land im Einzelnen geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Berufung lägen nicht vor. Insbesondere lasse die – vom Land kritisierte – Beurteilung der artenschutzrechtlichen Prüfung durch das Verwaltungsgericht keinen Fehler erkennen. Das Verwaltungsgericht war auf Grundlage der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeholten Fachgutachten sowie der Befragung des Gutachters und eines fachkundigen Mitarbeiters der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass von dem Windpark keine rechtlich relevante Gefahr für den örtlichen Schwarzstorchbestand ausgeht.

Zur Vorgeschichte: Die Firma Abo-Wind (Wiesbaden) möchte nordwestlich von Hainstadt vier Windenergieanlagen vom Typ Vestas V126 mit einer Gesamthöhe von 212 Metern errichten. Der Investor rechnet mit 31 Millionen Kilowattstunden Strom, die pro Jahr dort erzeugt werden können.

Das Landratsamt hat den Bauantrag 2017 abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass von einem erhöhten Tötungsrisiko für den Schwarzstorchs auszugehen sei, wenn die Anlagen gebaut würden.

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Dagegen hat Abo-Wind Widerspruch eingelegt, und der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das mehr als zwei Jahre später, 2019, mitteilte, dass der Windpark nun doch gebaut werden darf. Die Begründung: Weder die Vorgaben des Regionalplans noch der Flächennutzungsplan der Stadt Buchen stünden dem Vorhaben im Wege. Abo-Wind habe "fachlich einwandfrei belegt, dass das Tötungsrisiko für den Schwarzstorch nicht signifikant erhöht werde und eine erhebliche Störung nicht zu erwarten sei".

Dies wollte das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises aber so nicht stehen lassen und ist seinerseits in die Berufung gegangen: "Wir können die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts zur Regionalplanung und zum Artenschutz so nicht teilen. Außerdem wirft das Urteil eine Reihe grundsätzlicher Fragen auf. Deshalb streben wir nun eine Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof an", sagte der Erste Landesbeamte, Björn-Christian Kleih, damals der RNZ.

Dazu wird es nun nicht kommen, nachdem die Berufung beim VGH nicht zugelassen wurde. Das Landratsamt kommentierte die Entscheidung des Gerichts auf RNZ-Anfrage wie folgt: "Uns liegt die unanfechtbare Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs seit Kurzem vor. In der Folge wird nun die erstinstanzliche Entscheidung umzusetzen sein, wonach das Land zur Erteilung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung verpflichtet ist."

"Wir freuen uns natürlich über die Bestätigung des Urteils", sagte Dr. Daniel Duben, Projektleiter Kommunikation bei Abo-Wind. Er und seine Kollegen hatten erst durch die RNZ-Anfrage erfahren, dass der VGH nun zu ihren Gunsten entschieden hat. "Wir werden nun das Gespräch mit dem Landratsamt suchen und gehen davon aus, dass wir zügig die Genehmigung bekommen", erklärte Duben.

Sein Hoffnung, dass das Projekt nun schnell Fahrt aufnimmt, kommt nicht von ungefähr: Die für den Bau des Windparks notwendigen Rodungsarbeiten sind nur bis 28. Februar erlaubt. Sollte die Genehmigung bis dahin nicht erteilt sein, müssen diese Arbeiten bis Oktober warten.

Davon hängt dann auch der weitere Zeitplan des kompletten Vorhabens ab. Soviel steht aber jetzt schon fest: 2022 soll der Windpark "Welscheberg" ans Netz gehen – sieben Jahre nach der ersten öffentlichen Vorstellung des Projekts.

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