Das Geras-Pflegeheim in Mudau. Foto: Rüdiger Busch
Mudau/Mosbach. (lra/rüb) "Wie lange nach einer überstandenen Virusinfektion stirbt man noch im Zusammenhang mit dieser?" Mit dieser Frage hat sich Klaus Baier, Geschäftsführer der Firma Geras, die unter anderem in Mudau ein Pflegeheim betreibt, an die RNZ gewandt.
Der Hintergrund: Am Dienstag hatte das Landratsamt den Tod einer 80-jährigen Frau als "neunten Todesfall aus dem Heim im Zusammenhang mit einer Coronainfektion" vermeldet. Dabei sei die Frau bereits aus der häuslichen Absonderung entlassen gewesen.
Baiers provokante Frage: "Sterben zukünftig alle Bewohner unserer Einrichtung, auch in den nächsten Monaten, die irgendwann mal positiv waren, ,im Zusammenhang mit Corona‘?" Und weiter: "Dass selbst noch nach überstandener Erkrankung die Menschen zu den mit Corona Verstorbenen zählen, macht mich sprachlos."
Die RNZ hat beim Landratsamt nachgefragt und folgende Stellungnahme erhalten:
"Sobald Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus in Gemeinschaftseinrichtungen (Pflegeheimen, Schulen, etc.) festgestellt werden, werden dort umfassende Schutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umgesetzt. Entsprechend wurde und wird dies auch bei dem betroffenen Heim in Mudau gehandhabt. Es hat mit der dortigen Heimleitung von Anfang an eine kooperative und gute Zusammenarbeit gegeben.
Diese Maßnahmen werden mit einer bewusst zurückhaltend und sachorientierten Pressearbeit begleitet, die aber notwendig ist, da ein Ausbruch in einer Gemeinschaftseinrichtung aufgrund der oft Vielzahl an Betroffenen von öffentlichem Interesse ist. Diese Linie hat das Landratsamt schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Pandemie in Einklang mit den entsprechenden Einschätzungen des Sozialministeriums festgelegt.
In diesem Rahmen ist es leider auch unumgänglich, über Todesfälle zu berichten. Dies geschieht im Falle eines Heims, wenn Bewohner mit oder an SARS-CoV-2 versterben. Das heißt, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist, aber auch aufgrund anderer Ursachen, wenn gleichzeitig ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. Entscheidend ist, dass der Tod im Zusammenhang mit der Infektion und damit in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem gesamten Infektionsgeschehen steht. Dies gilt auch für Fälle, die zweifelsfrei auf das Infektionsgeschehen im Heim zurückzuführen sind, aber zum Zeitpunkt des Versterbens in einer Klinik behandelt wurden. Eine Obduktion der Verstorbenen findet in der Regel nicht statt.
Bezüglich des Pflegeheims in Mudau wird das Landratsamt entsprechend auch berichten, sobald das Infektionsgeschehen dort beendet ist. Todesfälle, die nicht in Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen stehen, fließen selbstverständlich nicht in die offizielle Statistik beim Landesgesundheitsamt ein. Zu einzelnen Todesfällen kann das Landratsamt aus Datenschutzgründen keine weiteren Auskünfte erteilen. Generell ist aber festzuhalten, dass das Landratsamt nicht leichtfertig einen Tod im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion in die offizielle Landesstatistik meldet. Dies wird durch das sorgfältige Vorgehen der erfahrenen Mediziner des Gesundheitsamtes sichergestellt, im Rahmen dessen im Zweifelsfall auch Totenscheine ausgewertet werden.
Derzeit ist das Infektionsgeschehen in Zusammenhang mit dem Ausbruch in dem Heim leider noch nicht abgeschlossen."