Die Birkenauer Talstraße: Bisher gilt hier noch „Tempo 50“. Foto: Kreutzer
Weinheim. (web) Die Stadt Weinheim lässt von Fachleuten überprüfen, ob auf zwei Abschnitten der Bundesstraße 3 und auf der Birkenauer Talstraße der Anspruch auf "Tempo 30" besteht. Dies ist Teil der dritten Stufe des Weinheimer Lärmaktionsplans, den die Stadt in diesem Jahr anpacken muss: Schließlich liegen die Beschlüsse zur zweiten Stufe des Lärmaktionsplans nun schon über vier Jahre zurück, sodass nach den übergeordneten Lärmschutzregularien von EU und Bund nun Stufe drei ansteht. Dementsprechend hat der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung (ATUS) am Mittwoch einstimmig beschlossen, den Lärmschutz voranzutreiben.
Es ist indes nicht zu befürchten, dass sich Verwaltung und Gemeinderat deswegen Gedanken über eine pandemiegerechte Bürgerbeteiligung machen müssen: Stufe drei des Lärmaktionsplans enthält keine aktualisierten Richtwerte oder Kategorien von Straßen oder Bahnlinien, die neu zu überprüfen wären. Es geht lediglich um eine Überprüfung von Stufe zwei. Bestandteil dieser zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung waren Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag und Schienenverkehrswege mit mehr als 82 Zügen pro Tag. Daher rührt auch das Vorhaben der Verwaltung, drei größere Lärmhotspots auf "Tempo 30" prüfen.
Konkret geht es um den Abschnitt der B 3 zwischen Stadthalle und Nibelungenstraße, die Ortsdurchfahrt von Sulzbach (ebenfalls B 3) sowie die Birkenauer Talstraße, welche ebenfalls an der Stadthalle vorbeiführt. Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Auftragsvergabe für die Außenputzarbeiten am Mietshaus in der Mannheimer Straße 14 bis 20 (141.000 Euro) und die Nachträge, die bei der Sanierung des Weinheimer Schlosses fällig geworden sind.