Plus Bergstraße

Auf diesen Plätzen gilt jetzt ein Alkoholverbot

Allgemeinverfügung benennt konkrete Orte. Es gibt auch Böllerverbote an Silvester und Neujahr.

12.12.2021 UPDATE: 13.12.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Im Weinheimer Schlosspark darf seit vorgestrigem Samstag auch kein Alkohol mehr konsumiert werden. An Silvester und Neujahr gilt dort zudem ein Böllerverbot. Foto: Dorn

Bergstraße/Neckar. (ans) Das Gesundheitsamt des Kreises hat in Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden das in der baden-württembergischen Corona-Verordnung bereits angeordnete Verbot, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums Alkohol auszuschenken und zu konsumieren, konkretisiert. In einer Allgemeinverfügung werden öffentliche Plätze in 25 Kommunen des Landkreises benannt, für die dieses

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