Auf diesen Plätzen gilt jetzt ein Alkoholverbot
Allgemeinverfügung benennt konkrete Orte. Es gibt auch Böllerverbote an Silvester und Neujahr.
Bergstraße/Neckar. (ans) Das Gesundheitsamt des Kreises hat in Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden das in der baden-württembergischen Corona-Verordnung bereits angeordnete Verbot, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums Alkohol auszuschenken und zu konsumieren, konkretisiert. In einer Allgemeinverfügung werden öffentliche Plätze in 25 Kommunen des Landkreises benannt, für die dieses
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