Der Wachenberg-Steinbruch soll bis zum Jahr 2035 rekultiviert werden. Foto: Dorn
Von Philipp Weber
Weinheim. Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim (PWS) dürfen den Wachenberg-Steinbruch wieder auffüllen. Dies teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises gestern als zuständige Aufsichtsbehörde mit. Wie bereits berichtet, wollen die PWS den Megasteinbruch bis 2035 in fünf Schritten und bis zu einer Höhe von 160 Metern mit Erdaushub füllen - und dabei auch Geld einnehmen. Sie berufen sich dabei auf die letzte Abbaugenehmigung aus dem Jahr 1983. Diese schreibt eine entsprechende Rekultivierung des früheren Waldgeländes vor. Mithilfe eines Gutachters sollen seltene Tierarten geschützt werden, die sich hier im Laufe der Jahrzehnte niedergelassen haben. Außerdem haben die PWS zugesichert, dass nur unbelastetes Material verfüllt wird.
Die Stadt Weinheim hatte 2013 vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg erstritten, dass die Wachenbergkuppe nicht weiter abgeflacht werden darf. Damit war das Ende des Gesteinsabbaus nur noch eine Frage der Zeit. Gestern wollte sich die Stadtverwaltung allerdings nicht zum Thema äußern. Für Freitag seien Gespräche angesetzt, danach wolle die Stadt Stellung beziehen, sagte Weinheim-Sprecher Roland Kern gestern Nachmittag im RNZ-Gespräch.
Die Bürgerinitiative (BI) "Rettet den Wachenberg" hatte sich dagegen zuletzt offensiv mit dem Landratsamt angelegt. "Wir haben leider nicht nur gute Erfahrungen mit der Kontrollbehörde gemacht", hieß es in einer Pressemitteilung. Als die Gesteinsförderung noch auf vollen Touren lief, habe das Landratsamt die Einhaltung der Abbaubrenzen "höchstens freundlich angemahnt" - auch wenn diese überschritten wurden: "Ohne die Wachsamkeit der Stadt Weinheim und unserer BI wäre nichts geschehen." Außerdem seien immer wieder Betonreste gesichtet worden - und zwar an Stellen, wo diese nicht hingehörten. Wenn das Landratsamt jetzt Rekultivierung und Artenschutz überwache, seien Zweifel am Erfolg dieser Maßnahmen angebracht, so die BI-Vertreter.
Die Pressestelle des Landratsamts wies die Vorwürfe der BI prompt und "mit aller Entschiedenheit" zurück. Das Amt für Gewerberaufsicht und Umweltschutz habe seine Kontrollpflichten stets befolgt - auch ohne vorherige Hinweise der BI: "Der Vorwurf mangelnder Überwachung wird von der BI seit vielen Jahren wiederholt vorgetragen und war bereits Gegenstand mehrerer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gegen die zuständigen Mitarbeiter." Deren Vorgehen sei aber immer wieder als rechtskonform bestätigt worden, so eine Behördensprecherin.