BGH entscheidet zu Instagram-Posts von Influencern
Influencerinnen empfehlen auf Instagram gerne, was ihnen gefällt, und setzen direkt den passenden Link dazu. Nun hat der BGH die Frage geklärt, ob das Schleichwerbung ist.
Karlsruhe. (dpa) Influencer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen - wenn es nicht zu werblich wird.
Das betrifft zum Beispiel "Tap Tags" bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden.
"Allein der Umstand, dass
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