BGH billigt Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen
Wer im Internet bucht oder einkauft, kann oft aus einer ganzen Reihe an Bezahlmöglichkeiten wählen. Doch nicht alle müssen per Gesetz für den Kunden kostenlos sein, stellt nun der Bundesgerichtshof klar.
Karlsruhe (dpa) - Verbraucher müssen auch in Zukunft beim Einkaufen oder Buchen im Internet damit rechnen, dass ihnen für bestimmte Bezahlmöglichkeiten eine Gebühr aufgebrummt wird.
Solche Extra-Entgelte seien zwar bei Banküberweisung, Lastschrift und Kreditkarte verboten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Schaltet sich aber ein Dienstleister ein, der zusätzliche Leistungen
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