Gericht: Google muss Ein-Sterne-Negativ-Bewertung löschen
Verletzt die schlechte Bewertung eines Arztes bei Google das Persönlichkeitsrecht? Diese Frage gelangt wiederholt vor Gericht - mit unterschiedlichem Ausgang. Am Landgericht Lübeck erhielt nun ein Kieferorthopäde recht.
Lübeck (dpa) - Ein Arzt kann die Löschung einer negativen Bewertung bei Google verlangen, selbst wenn diese keinen Text enthält. Das Landgericht Lübeck hat in einem solchen Fall dem Kläger recht gegeben und Google auf Unterlassung verurteilt.
Bei Zuwiderhandlung setzten die Richter ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fest.
Google werde die Urteilsbegründung in dem Fall nun genau
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