EuGH betont enge Grenzen für anlasslose Datenspeicherung
Seit Jahren sorgt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Streit. Mit EU-Recht ist sie nicht vereinbar, betont der Europäische Gerichtshof. Eine Lösung der Ampel-Koalition könnte aber rechtens sein.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten wie Mord dient.
Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass nationale Regeln rechtswidrig seien, die "präventiv eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs-
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