Plus Bundesgericht urteilt

Datenschützer dürfen Betrieb von Facebook-Fanpages verbieten

Leipzig (dpa) - Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft.

11.09.2019 UPDATE: 11.09.2019 18:48 Uhr 33 Sekunden
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Facebooks «Gefällt mir»-Button: Datenschützer dürfen einem Gerichtsurteil zufolge gegen den Betrieb von Facebook-Fanpages vorgehen. Foto: Ole Spata

Leipzig (dpa) - Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft.

Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer