Der Eiserne Vorhang ist heruntergelassen: Blick ins Theater Heilbronn, das seine Saison wie viele andere Bühnen auch vorzeitig beenden muss. Foto: Jochen Quast
Von Volker Oesterreich
Mannheim/Heilbronn. Das Nationaltheater Mannheim und das Theater Heilbronn streichen die Segel und beenden die Saison 2019/20 mit sofortiger Wirkung. Außerdem teilte der Deutsche Bühnenverein in Köln mit, dass das künstlerischer Personal rückwirkend ab 1. April in Kurzarbeit geschickt wird. Betroffen sind deutschlandweit alle Schauspieler und Musiker städtischer Bühnen. Für die Staatstheater und -orchester der Länder gilt diese Regelung nicht, die Tarifgemeinschaft der Länder hat für ihre Beschäftigten in den Landesverwaltungen vorerst keine Kurzarbeit eingeführt.
In Mannheim werden alle bisher für diese Spielzeit vorgesehenen Vorstellungen abgesagt. Das schließt auch Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten ein. Die Entscheidung wurde vom Nationaltheater in enger Abstimmung mit der Stadt Mannheim getroffen, um weiterhin einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten.
Um gerade in diesen Zeiten, in denen kein Vorstellungsbetrieb möglich ist, für sein Publikum da zu sein und mit ihm in Kontakt zu bleiben, arbeitet das NTM spartenübergreifend an neuen Formaten und Rubriken für sein im März ins Leben gerufene Online-Angebot "Digitales Nationaltheater", das auf der Webseite des Theaters sowie auf seinen Kanälen in den sozialen Medien Facebook, Instagram und Twitter kostenfrei verfügbar ist.
Aus dem Heidelberger Theater lag bis gestern noch keine offizielle Stellungnahme vor, aber sie dürfte bald folgen. Klar ist aber schon jetzt, dass die Schlossfestspiele im Sommer ausfallen müssen, obwohl die Planungen bereits weit fortgeschritten waren.
Der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und die Künstlergewerkschaften haben sich auf die Einführung der Kurzarbeit an den kommunalen Theatern und Orchestern geeinigt.
Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld sehen bei niedrigeren Vergütungen mindestens 95 Prozent, bei höheren Vergütungen mindestens 90 Prozent des Nettogehalts vor. Zusätzlich gibt es im "Normalvertrag Bühne" eine besondere soziale Komponente mit einer Aufstockung auf 100 Prozent für künstlerische Beschäftigte mit geringer Gage.
Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende und schließt betriebsbedingte Kündigungen bzw. Nichtverlängerungsmitteilungen vorübergehend flächendeckend aus. Durch diese Maßnahme sollen die Einnahmeausfälle der Theater und Orchester während der Corona-Krise kompensiert und die Arbeitsplätze gesichert werden.
Der Tarifabschluss gilt für alle künstlerisch Beschäftigten an kommunalen Theatern und Orchestern nach dem "Normalvertrag Bühne" (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK). Er betrifft Schauspieler, Sänger, Tänzer, Musiker, aber auch Dramaturgen, Inspizienten und Bühnentechniker mit überwiegend künstlerischen Aufgaben.