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Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss nicht immer geduldet werden

Karlsruhe (dpa) - Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird. Eine endgültige Entscheidung im konkreten Fall ist das noch nicht: Der wurde ans Landgericht Potsdam zurückverwiesen. Es ging um die Klage eines Ehepaars. Es wollte nicht akzeptieren, den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen zu müssen.

16.01.2015 UPDATE: 16.01.2015 14:06 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird. Eine endgültige Entscheidung im konkreten Fall ist das noch nicht: Der wurde ans Landgericht Potsdam zurückverwiesen. Es ging um die Klage eines Ehepaars. Es

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