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Verfassungsgericht: Suhrkamp-Umwandlung kann weiter gehen

Karlsruhe (dpa) - Der Suhrkamp Verlag darf in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter wiesen einen Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach ab. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung vorsieht. Die Richter nahmen eine Folgenabwägung vor: Wenn die Umwandlung nicht weiter gehen könne, sei der Schaden für Verlag, Arbeitnehmer und Gläubiger größer als die Nachteile Barlachs bei Vollzug des Sanierungsplans.

19.12.2014 UPDATE: 19.12.2014 10:56 Uhr 16 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Suhrkamp Verlag darf in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter wiesen einen Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach ab. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung vorsieht. Die Richter nahmen eine Folgenabwägung vor: Wenn die Umwandlung nicht

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