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Verfahrensfehler: Hamas derzeit zu Unrecht auf der EU-Terrorliste

Luxemburg (dpa) - Die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas darf ohne ein neues Verfahren nicht mehr auf der EU-Terrorliste geführt werden. Das zuständige Gericht erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten nachbessern oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

17.12.2014 UPDATE: 17.12.2014 12:56 Uhr 13 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas darf ohne ein neues Verfahren nicht mehr auf der EU-Terrorliste geführt werden. Das zuständige Gericht erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Um erlassene Sanktionen wie das Einfrieren von Geldmitteln aufrechtzuerhalten, muss die EU nun innerhalb von drei Monaten

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