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Urteil: Touristen dürfen in Berliner Zweitwohnungen übernachten

Berlin (dpa) - Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht. Es gab damit drei Eigentümern Recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen Bezirksämter die Genehmigung verweigert hatten. Angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt dürfen Ferienwohnungen nicht mehr gewerblich angeboten werden. Die Bezirksämter hatten argumentiert, auch Zweitwohnungen unterlägen dem Zweckentfremdungsverbot. Damit scheiterten sie nun vor Gericht.

09.08.2016 UPDATE: 09.08.2016 14:06 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Zweitwohnungen in Berlin dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen, entschied das Gericht. Es gab damit drei Eigentümern Recht. Sie hatten geklagt, weil ihnen Bezirksämter die Genehmigung verweigert hatten. Angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt

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