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Urteil: Männliche Küken dürfen weiter getötet werden

Münster (dpa) - Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und deshalb keine Alternative. NRW-Umweltminister Johannes Remmel zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Das sei eine herbe Niederlage für den Tierschutz.

20.05.2016 UPDATE: 20.05.2016 17:26 Uhr 20 Sekunden

Münster (dpa) - Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem

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