Urteil: Männliche Küken dürfen weiter getötet werden
Münster (dpa) - Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und deshalb keine Alternative. NRW-Umweltminister Johannes Remmel zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Das sei eine herbe Niederlage für den Tierschutz.
Münster (dpa) - Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung bestätigt. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem
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