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Urteil: Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten den Job

Düsseldorf (dpa) - Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Buchhalterin bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders teilgenommen - von ihrem Büroapparat. Jeder Anruf kostete 50 Cent.

16.09.2015 UPDATE: 16.09.2015 12:56 Uhr 14 Sekunden

Düsseldorf (dpa) - Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Buchhalterin bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders

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