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Kabinett beschließt Strafen für Freier von Zwangsprostituierten

Berlin (dpa) - Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt.

06.04.2016 UPDATE: 06.04.2016 10:51 Uhr 16 Sekunden

Berlin (dpa) - Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen

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