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Kabinett beschließt Reform des Vergewaltigungsparagrafen

Berlin (dpa) - Für Vergewaltigungsopfer soll es künftig einfacher werden, eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Mann keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. Ein Vergewaltiger soll künftig auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes "Nein" für die Bestrafung ausreichen soll, enthält der Entwurf nicht.

16.03.2016 UPDATE: 16.03.2016 10:31 Uhr 20 Sekunden

Berlin (dpa) - Für Vergewaltigungsopfer soll es künftig einfacher werden, eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Mann keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. Ein Vergewaltiger soll künftig auch dann

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