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Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten

Berlin (dpa) - Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Damit können Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden.

18.12.2015 UPDATE: 18.12.2015 12:56 Uhr 15 Sekunden

Berlin (dpa) - Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Damit können Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate

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