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Gericht: Piloten dürfen bei der Lufthansa streiken

München (dpa) - Der für morgen und Mittwoch geplante Streik der Lufthansa-Piloten kann stattfinden. Das Arbeitsgericht München wies den Antrag der Fluggesellschaft auf Untersagung des Ausstands ab. Lufthansa hält Teile der Lohnforderungen der Pilotenvereinigung VC für rechtswidrig. Das Unternehme erklärte: "Wir werden nun die Urteilsgründe sowie mögliche weitere rechtliche Schritte prüfen". Wegen des Arbeitskampfs fallen am Dienstag und Mittwoch erneut Hunderte Flüge mit Zehntausenden Passagieren aus.

28.11.2016 UPDATE: 28.11.2016 17:31 Uhr 16 Sekunden

München (dpa) - Der für morgen und Mittwoch geplante Streik der Lufthansa-Piloten kann stattfinden. Das Arbeitsgericht München wies den Antrag der Fluggesellschaft auf Untersagung des Ausstands ab. Lufthansa hält Teile der Lohnforderungen der Pilotenvereinigung VC für rechtswidrig. Das Unternehme erklärte: "Wir werden nun die Urteilsgründe sowie mögliche weitere rechtliche Schritte prüfen".

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