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EuGH verhandelt über Kopftuch und Schleier am Arbeitsplatz

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich heute mit religiöser Bekleidung am Arbeitsplatz. In einer ersten Verhandlung geht es um eine muslimische Rezeptionistin in Belgien, die entlassen wurde, weil sie während der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Im zweiten Fall wehrt sich eine bei einer französischen Firma beschäftigte Softwaredesignerin gegen ihre Kündigung. Die Frau trug den islamischen Schleier und wurde nach einer Kundenbeschwerde entlassen. Die Urteile dürften erst in einigen Monaten fallen.

15.03.2016 UPDATE: 15.03.2016 00:36 Uhr 17 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich heute mit religiöser Bekleidung am Arbeitsplatz. In einer ersten Verhandlung geht es um eine muslimische Rezeptionistin in Belgien, die entlassen wurde, weil sie während der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Im zweiten Fall wehrt sich eine bei einer französischen Firma beschäftigte Softwaredesignerin gegen ihre Kündigung. Die Frau

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