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EuGH: Altersgrenze für Berufspiloten ist rechtmäßig

Luxemburg (dpa) - Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes rechtmäßig. Die entsprechende EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, verletzte jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter in Luxemburg. Die Altersgrenze ist demnach durch das Ziel gerechtfertigt, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in Europa zu gewährleisten. Es sei nämlich nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnähmen.

05.07.2017 UPDATE: 05.07.2017 12:56 Uhr 18 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes rechtmäßig. Die entsprechende EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, verletzte jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter in Luxemburg. Die Altersgrenze ist demnach durch das Ziel gerechtfertigt, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt

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