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Entwurf: Bis zu zehn Jahre für Zuhälter von Zwangsprostituierten

Berlin (dpa) - Zuhälter von Zwangsprostituierten müssen nach einem Medienbericht künftig mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren rechnen. Das berichtet die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Thema im Bundeskabinett ist. Freiern von Zwangsprostituierten drohen demnach Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wenn der "Kunde" dabei die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit des Opfers ausnutzt. Die große Koalition hatte sich Anfang Februar auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt.

05.04.2016 UPDATE: 05.04.2016 05:21 Uhr 18 Sekunden

Berlin (dpa) - Zuhälter von Zwangsprostituierten müssen nach einem Medienbericht künftig mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren rechnen. Das berichtet die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Thema im Bundeskabinett ist. Freiern von Zwangsprostituierten drohen demnach Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, wenn der

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