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Bundesgericht weist Klage gegen US-Drohnensteuerung in Ramstein ab

Leipzig (dpa) - Ein Anwohner des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein kann von der Bundesregierung keine Überwachung von Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte einklagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Friedensaktivist kritisiert die Drohnenflüge in Krisengebiete als völkerrechtswidrig. Immer wieder gebe es dabei zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan oder Somalia. Die Bundesrichter hielten den 78-Jährigen aber nicht für klagebefugt. Er werde nicht in eigenen Rechten verletzt. Der Stützpunkt Ramstein spielt Berichten zufolge eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg der Amerikaner.

05.04.2016 UPDATE: 05.04.2016 18:11 Uhr 17 Sekunden

Leipzig (dpa) - Ein Anwohner des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein kann von der Bundesregierung keine Überwachung von Drohneneinsätzen der US-Streitkräfte einklagen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Friedensaktivist kritisiert die Drohnenflüge in Krisengebiete als völkerrechtswidrig. Immer wieder gebe es dabei zivile Opfer in Afghanistan, Pakistan oder Somalia. Die

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