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Bahn muss auch an kleinen Stationen über Verspätungen informieren

Leipzig (dpa) - Die Bahn muss auch an kleinen Bahnhöfen und allen Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Betreiber der Bahnhöfe im Bahnkonzern hatte dagegen geklagt. Das Eisenbahnbundesamt hatte ihn 2010 verpflichtet, schrittweise jede seiner Stationen mit Anzeigen oder zumindest Lautsprecheranlagen auszustatten, um Reisende über Verspätungen oder Zugausfälle zu informieren. EU-Regeln verpflichten die Bahn dazu. Das bestätigte das Verwaltungsgericht.

09.09.2015 UPDATE: 09.09.2015 15:06 Uhr 15 Sekunden

Leipzig (dpa) - Die Bahn muss auch an kleinen Bahnhöfen und allen Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Betreiber der Bahnhöfe im Bahnkonzern hatte dagegen geklagt. Das Eisenbahnbundesamt hatte ihn 2010 verpflichtet, schrittweise jede seiner Stationen mit Anzeigen oder zumindest Lautsprecheranlagen auszustatten, um Reisende

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