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BGH zu Himbeer-Tee: Verpackung darf nicht in die Irre führen

Karlsruhe (dpa) - Bei einer Verpackung darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein Lebensmittel eine Zutat hat, die gar nicht enthalten ist. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen auffällig mit Himbeeren und Vanille bebilderten Früchtetee namens "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" der Firma Teekanne, in dem aber nicht mal Spuren von echten Himbeeren und Vanille waren. Der BGH sprach hier von einer "Irreführung". Der Tee war bereits 2012 aus den Regalen genommen worden.

02.12.2015 UPDATE: 02.12.2015 15:56 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Bei einer Verpackung darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein Lebensmittel eine Zutat hat, die gar nicht enthalten ist. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen auffällig mit Himbeeren und Vanille bebilderten Früchtetee namens "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" der Firma Teekanne, in dem aber nicht mal Spuren von echten Himbeeren

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