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Altmaier: Rückkehr von Flüchtlingen nach Kriegsende ist Rechtslage

Erding (dpa) - Kanzleramtschef Peter Altmaier sieht in der Forderung von Kanzlerin Angela Merkel, Flüchtlinge sollten nach Kriegsende in ihre Heimat zurückkehren, eine Klarstellung der Gesetzeslage - und keine Wende in der Flüchtlingspolitik. Merkel habe lediglich auf das geltende Recht hingewiesen, sagte der CDU-Politiker bei einem Besuch im Wartezentrum für Flüchtlinge in Erding. Dieses besage, dass Aufenthaltstitel zunächst für drei Jahre vergeben werden, und dass ein Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention immer daran geknüpft sei, dass derjenige den Schutz auch benötige.

31.01.2016 UPDATE: 31.01.2016 18:51 Uhr 19 Sekunden

Erding (dpa) - Kanzleramtschef Peter Altmaier sieht in der Forderung von Kanzlerin Angela Merkel, Flüchtlinge sollten nach Kriegsende in ihre Heimat zurückkehren, eine Klarstellung der Gesetzeslage - und keine Wende in der Flüchtlingspolitik. Merkel habe lediglich auf das geltende Recht hingewiesen, sagte der CDU-Politiker bei einem Besuch im Wartezentrum für Flüchtlinge in Erding. Dieses

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