Mann kommt nach Gewalttat auch nach der Haft nicht frei
Ein Mann bringt seine Mutter um und sitzt die Strafe jahrelang ab. Aber nach dem Ende der Haft kommt er nicht frei, im Gegenteil. Für die Justiz sind solche Sicherungsverwahrungen kniffelig. Das gilt vor allem, wenn sie im Nachhinein angeordnet werden - wie nun in Stuttgart.
Stuttgart (dpa/lsw) - Es passiert selten, dass ein Angeklagter und der Staatsanwalt einer Meinung sind. Im jüngsten Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Mötzingen vor mehr 14 Jahren ist das aber der Fall. Denn der Sohn der Frau, ein heute 54-Jahre alter Mann, gilt auch lange nach seiner Verurteilung wegen Totschlags und einer abgesessenen Strafe als gefährlich und kommt nicht aus der
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