krs-c-Epp-Löwe-Mehrwertsteuer-Hint
> Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants wurde zum 1. Juli 2020 durch das Corona-Steuerhilfegesetz von 19 auf fünf Prozent gesenkt – befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ab 2021 galt
> Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants wurde zum 1. Juli 2020 durch das Corona-Steuerhilfegesetz von 19 auf fünf Prozent gesenkt – befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ab 2021 galt