krs-c-Epp-Löwe-Mehrwertsteuer-Hint
> Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants wurde zum 1. Juli 2020 durch das Corona-Steuerhilfegesetz von 19 auf fünf Prozent gesenkt – befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ab 2021 galt dann ein Steuersatz von sieben Prozent, zunächst befristet bis 1. Juli desselben Jahres. Diese Frist wurde durch einen Beschluss der damaligen Bundesregierung bis Ende 2022 verlängert. Infolge des
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