Hintergrund Gutachterausschuss Mosbach

17.01.2019 UPDATE: 17.01.2019 06:00 Uhr 1 Minute

Gutachterausschüsse

Ziel und Umsetzung: Im Rahmen des 1960 geschaffenen Bundesbaugesetzes wurden Gutachterausschüsse eingerichtet. Das Ziel der Wertermittlung von (un)bebauten Grundstücken durch selbstständige, unabhängige Ausschüsse sollte transparent verfolgt werden. Es entstand ein Durcheinander von Ausschüssen unterschiedlichster Zuständigkeit und Größe. So gab es etwa 2016 in Sachsen-Anhalt einen einzigen, der beim Landesvermessungsamt angesiedelt ist. In Baden-Württemberg waren es hingegen 910, die verordnungsgemäß in den Gemeinden gebildet wurden.

Aufgabe und Organisation: In BW regelt die Gutachterausschussverordnung die Besetzung. 2017 trat ihre jüngste Version in Kraft. Darin heißt es: "Insbesondere wird vorgeschrieben, dass für ein sachgerechte Aufgabenerfüllung (…) eine geeignete Personal- und Sachmittelausstattung erforderlich ist." Genau das war vielfach nicht gegeben, arbeiten doch die Ausschüsse (in kleinen Gemeinden) ehrenamtlich. Die Basis der Wertermittlungsdaten ist klein, fachliche Routine kann bei wenigen Gutachten im Jahr kaum aufkommen. Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern.

So ist die Lage: Im Neckar-Odenwald-Kreis mit seinen 27 Gemeinden gibt es 23 Gutachterausschüsse. In Mosbach wurden durchschnittlich 22 Expertisen pro Jahr von einem (bisher) neunköpfigen Gremium erarbeitet. Dem Gremium, das vom Gemeinderat bestellt wird, gehören Vermessungsingenieure, Architekten, Kommunalpolitiker, Vertreter des Landrats- und des Finanzamtes sowie Immobilienkaufleute an.

Was wird gemacht - oder: wie begutachtet ein Gutachterausschuss? Jeder Eigentümer hat ebenso wie Behörden und Gerichte das Recht, einen Antrag auf ein (kostenpflichtiges) Gutachten zu stellen. Um für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen, erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren. Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in Form von Kaufpreissammlung oder Bodenrichtwerttabellen geführt.