hintergrund - Volksbegehren Forderungen
Das Volksbegehren erhebt im Kern folgende Forderungen:
> 1. 50 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2035.
> 2. Alle der im Eigentum des Landes stehenden landwirtschaftlich genutzte Flächen werden ökologisch bewirtschaftet.
> 3. Halbierung der Pestizidmenge bis 2025.
> 4. Kein Pestizideinsatz in Schutzgebieten.
> 5. Besserer Schutz des Biotopverbunds.
> 6. Bessere Bildung zu ökologischer Landwirtschaft und Naturschutz.
> 7. Monitoring und jährlicher öffentlicher Bericht zur Artenvielfalt.
Den genauen, umfänglichen Gesetzestext des Volksbegehrens findet man unter www.bund-bawue.de/GesetzentwurfRetteDieBiene
Der Ablauf des Volksbegehrens ist wie folgt:
> Schritt 1: Antrag Volksbegehren (Start 19. Mai): mindestens 10.000 Unterschriften der Wahlberechtigten des Landtages, frei gesammelt auf Formblättern ohne Sammelfrist; Überprüfung der Stimmen in den Gemeinden; Gesetzentwurf und Begründung; Prüfung des Innenministeriums auf Zulässigkeit (maximal 3 Wochen).
> Schritt 2: Volksbegehren (Start: Sommer 2019): mindestens zehn Prozent an Unterschriften der Wahlberechtigten des Landtags (ca. 680.000 ), frei gesammelt oder in Rathäusern auf Formblättern innerhalb von sechs Monaten.
> Schritt 3: Beratung des Landtags: Anhörung in den Fachausschüssen, Annahme oder Ablehnung des Gesetzentwurfs.
> Bei Ablehnung Schritt 4: Volksabstimmung: Abstimmung durch das Volk eventuell mit Gegenentwurf des Landtags; Zustimmung durch einfache Mehrheit und mindestens 20 Prozent Wahlbeteiligung.
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg sti