Grundgesetz-vorlage_k

21.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 06:00 Uhr 6 Sekunden

Die Grundrechte: Art. 12

"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden." (Abs. 1)